Fahrzeuge
Vorschriften
Der Einbau einer Gasanlage darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Ferner muss die Anlage nach der ECE R 115 genehmigt sein, respektive die entsprechende Eintragung durch den Ausrüstbetrieb bei einer zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA o. ä.) erfolgen.
